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Mehr Familienbeihilfe erhalten

Arbeiten Sie in Österreich und haben Kinder, die dauerhaft im Ausland leben? Wir lassen überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine höhere Familienbeihilfe haben.

Arbeiterkammer.at:  "Die Familienbeihilfe wird an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnstaates des Kindes angepasst (Indexierung). Für viele ArbeitnehmerInnen bedeutet dies eine Kürzung dieser Leistungen.  Nach Ansicht der Europäischen Kommission und einiger Mitgliedstaaten sowie namhafter EuroparechtsexpertInnen verstößt dieses Gesetz jedoch in mehrfacher Hinsicht gegen bestehende europäischen Verträge und Gesetze."

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Sammelverfahren 
ohne Kostenrisko

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Bekannt aus:

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So Funktionierts

So funktioniert's

1 ‣ Füllen Sie unser kostenloses Online-Formular aus, wenn Sie in Österreich arbeiten und Kinder haben, die dauerhaft in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat leben. Die  gesetzliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Kaufkraft jenes Landes, in dem das Kind wohnt, ist nach Ansicht vieler Experten rechtswidrig. 

2 ‣ Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, finanzieren wir Ihnen eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Diese holt den verbleibenden Geldbetrag, den Sie ohne Indexierung bekommen hätten, notfalls gerichtlich zurück (bis zu mehreren Tausend Euro).

3‣ Nach erfolgreicher Beendigung des Verfahrens erhalten Sie Ihr Geld abzüglich unserer Erfolgsprovision zurück. Im Falle einer Niederlage übernehmen wir sämtliche Verfahrenskosten (z.B. Rechtsvertretungskosten) und Sie zahlen nichts.

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"EU-Kommission klagt Österreich bei EuGH wegen Familienbeihilfe-Indexierung"

vom 14.05.2020

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"Nicht mit EU-Recht vereinbar: Indexierung der Familienbeihilfe"
vom 27.03.2018

Vorteile
Kein_Kostenrisiko

Ihre Vorteile mit uns

✔ Kein Kostenrisiko, weil wir nur im Erfolgsfall eine risikoabhängige Erfolgsprovision des erstrittenen Betrages erhalten und im Falle einer Niederlage sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten übernehmen.  

✔ spezialisierte Rechtsanwälte, die sich aufgrund der Vielzahl an Glückspiel-Verfahren im Rahmen der Prozessfinanzierung bestens mit der Rechtslage und der Praxis auskennen.  

✔ geringer Aufwand, weil Sie Teil eines Sammelverfahrens werden und wir als langjähriger Prozessfinanzierer zeiteffiziente Automatisierungslösungen entwickelt haben.

Anmeldung
Hintergrund

Rechtliche Grundlagen

  • Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag werden an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnstaates des Kindes angepasst. Der Fachbegriff dafür heißt Indexierung. Für viele ArbeitnehmerInnen bedeutet dies eine Kürzung und für einige eine Erhöhung dieser Leistungen.  

  • Nach Ansicht der Europäischen Kommission und einiger Mitgliedstaaten sowie namhafter Europarechtsexperten verstößt diese Gesetzesänderung jedoch in mehrfacher Hinsicht gegen bestehende europäischen Verträge und Gesetze. Die Europäischen Kommission hat deswegen am 24.1.2019 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

  • Der Grundbetrag der Familienbeihilfe beträgt derzeit 114 Euro. Die Tabelle (rechts) enthält die Beträge, die es für Kinder in bestimmten Länder gibt (Betrag in Euro).

  • Der dadurch verursachte Schaden kann sich auf mehrere Tausend Euro belaufen. Sollte diese Bestimmung für europarechtswidrig erklärt werden, kann dieses Geld zurückgefordert werden.

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