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Zahlungen für Lootboxen zurückholen
Hast Du FIFA Packs, Skins bei Counter Strike oder andere Lootboxen erworben? Wir können das bezahlte Geld für dich zurückholen lassen, weil Lootbox-Anbieter (z.B. Sony bzw. Electronic Arts) keine gültige Glücksspiel-Lizenz besitzen.

Sammelverfahren
ohne Kostenrisko

So funktioniert's
1 ‣ Lootboxen stellen rechtlich gesehen ein Glücksspiel dar. Nach dem österreichischen Glücksspielgesetz muss jeder Anbieter von Lootboxen eine Konzession besitzen. Betreiber von FIFA, Call of Duty und anderen Spielen besitzen jedoch keine Konzession. Daher kann das bezahlte Geld gerichtlich zurückgeholt werden. Füll' unser kostenloses Online-Formular aus und wir überprüfen, ob wir die Durchsetzung deiner Ansprüche finanzieren können.
2 ‣ Nach positiver Prüfung und Übermittlung aller Unterlagen finanzieren wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, welche dein für Lootboxen bezahltes Geld zurückholt.
3‣ Nach erfolgreicher Beendigung des Verfahrens erhälst Du dein bezahltes Geld abzüglich unserer Erfolgsprovision zurück. Im Falle einer Niederlage übernehmen wir sämtliche Verfahrenskosten (z.B. Rechtsvertretungs- und Gerichtskosten) und Du zahlst nichts.
"Eine Sammelklage gegen die Lootboxen in "Fortnite" zwingt den Entwickler, betroffenen Spielern In-Game-Währung zu schenken" vom 23.02.2021
"Gaming: Wenn Spiel zum Glücksspiel wird" vom 29.03.2019

Ihre Vorteile mit uns
✔ kein Kostenrisiko, weil wir nur im Erfolgsfall eine risikoabhängige Erfolgsprovision des erstrittenen Betrages erhalten und im Falle einer Niederlage sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten übernehmen.
✔ spezialisierte Rechtsanwälte, die sich aufgrund der Vielzahl an Glücksspiel-Verfahren im Rahmen der Prozessfinanzierung bestens mit der Rechtslage und der Praxis auskennen.
✔ geringer Aufwand, weil Du Teil eines Sammelverfahrens wirst und wir als langjähriger Prozessfinanzierer zeiteffiziente Automatisierungslösungen entwickelt haben.
Rechtliche Grundlagen
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Österreich hat ein Glücksspielmonopol. Die einzige staatliche Online-Glücksspiel-Lizenz besitzt Casino Austria AG mit Ihrer Marke win2day.at; allen anderen Unternehmen ist das Anbieten von Glücksspiel verboten.
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Aufgrund des Zufallsprinzips ist der Erwerb von Lootboxen ein Glücksspiel im rechtlichen Sinne.
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Was auf Grundlage eines unerlaubten und damit unwirksamen Glücksspielvertrags gezahlt worden ist, ist rückforderbar. Mit einer Klage gegen den Spielebetreiber können Spieler daher sämtliches bezahltes Geld der letzten 30 Jahre zurückfordern.
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Voraussetzung dafür ist, dass der Spieler in Österreich wohnhaft ist und die Zahlungen nachweisen kann.
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Zu diesem Zweck sollten Kreditkartenabrechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege und sonstige Beweise gesichert werden. Bei den meisten Anbietern ist eine Aufstellung der Ein- und Auszahlung ersichtlich oder wird auf Anfrage bereitgestellt.