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Anwalt Casino

In Österreich können Spielverluste bei fast allen Online-Casinos erfolgreich zurückgefordert werden. Warum und wie, wissen die Meisten nicht. Hier erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen und erhalten praktische Tipps von der Rechtsanwaltskanzlei Laback Law.


Wie bekommt man sein Geld von Online-Casinos zurück?

RECHTSBLOG > EINFACH ERKLÄRT

vom 10.01.2021.

  • In Österreich werden Glücksspiele durch das sogenannte Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert. Spiele in Online-Casinos (Roulette, Poker, Black Jack, Slots, Two Aces, Bingo, Craps, Keno, Baccarat etc.) sind Glückspiele, weil die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt (§ 1 GSpG).  

  • Die Durchführung von solchen Glücksspielen ist dem Bund vorbehalten (§ 3 GSpG; Glücksspielmonopol), der dieses Recht durch eine Konzession (Glücksspiel-Lizenz) auf andere übertragen kann (§ 14 Abs. 1 GSpG). Eine solche Konzession besitzt nur der Betreiber von win2day (Casino Austria AG).

  • Alle anderen Online-Casino-Anbieter (darunter auch bekannte Anbieter wie Mr. Green, Pokerstars, Interwetten, bwin, Bet-At-Home, NetBet, Wunderino, William Hill, bet365, Lapalingo, Tipico etc.) besitzen nur ausländische Lizenzen, aber keine Konzession das Glücksspiel in Österreich durchzuführen. Ihre Online-Casinos werden daher in Österreich rechtswidrig und illegal betrieben.

  • Das Glücksspielgesetz ist Bundesgesetz und gilt daher in allen Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien) gleichermaßen.

 

Warum können Spielverluste zurückgefordert werden?

 

  • Glücksverträge mit Online-Casinos, die in Österreich über keine Konzession verfügen, sind nach der Rechtsprechung nichtig und daher unwirksam. Daher können Beträge (d.h. Spielverluste) auf der Grundlage eines nichtigen Glücksspielvertrags zwischen Spieler und Online-Casino laut Rechtsprechung zurückgefordert werden. Die Oberlandesgerichte Wien und Innsbruck haben bestätigt, dass konzessionslose Online-Casinos Spielverluste zurückzahlen müssen. (OLG Wien, 4 R 155/16t; 1 R 98/20; OLG Innsbruck, 1 R 87/20h). Dadurch haben mehrere Spieler bereits das bei Online-Glücksspielen verlorene Geld im vier- bis fünfstelligen Bereich auf gerichtlichem Wege zurückerhalten.

  • Weil Online-Poker als Glücksspiel gilt (§ 1 Abs. 2. GSpG), können auch diese Verluste rückgefordert werden. Verluste bei Sportwetten können nicht zurückgefordert werden, weil sie rechtlich betrachtet kein Glücksspiel sind.

  • Die Online-Casinos argumentieren, dass das österreichische Glücksspielgesetz gegen das EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit verstoße und daher das Glücksspielmonopol europarechtswidrig sei. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings mehrfach ausgesprochen,  dass nationale Glücksspielmonopole zum Zweck des Spielerschutzes zulässig sein können (EuGH C-347/09 Rs Dickinger und Ömer). Der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof haben daraufhin mehrfach bestätigt, dass das österreichische Glücksspielgesetz nicht gegen EU-Recht verstößt und daher anwendbar ist (VwGH vom 16.3.2016, Ro 2015/17/0022; OGH vom 27.7.2017, 4 Ob 124/17i).

  • Für die Online-Casinos ist es offenbar dennoch profitabel, ihre Spiele weiterhin unerlaubt in Österreich anzubieten. Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass die wenigsten Spieler ihre Rechte kennen bzw. über die notwendigen finanziellen Mittel für ein Gerichtsverfahren verfügen.

 

Wie erhält man das verlorene Geld vom Online-Casino zurück?
  • Das Geld kann durch eine Klage vor Gericht zurückgefordert werden. Dabei sind zunächst die gerichtlichen Pauschalgebühren und die eigenen Rechtsanwaltskosten zu bezahlen, welche auf Basis des Spielverlustes als Bemessungsgrundlage nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz berechnet mehrere 1.000,00 bis 10.000,00 Euro betragen können.​

  • Der Prozessfinanzier Padronus übernimmt diese Kosten vollständig und erhält nur eine Provision vom rückerstatteten Geld, wenn dieses an den Kunden zurückgezahlt wird (Erfolgsprovision). Wenn das Verfahren verloren wird, zahlt der Kunde nichts. Durch die Prozessfinanzierung hat der Kunde somit kein Kostenrisiko. Interessenten können sich für eine Prozessfinanzierung unverbindlich hier anmelden.

 

  • Zu beachten ist, dass die meisten Online-Casinos ihren Firmensitz in Malta, Curaçao oder Gibraltar haben und die Einbringung des Geldes daher auch bei einem gewonnen Gerichtsverfahren viel Expertise und praktische Erfahrung der eigenen Rechtsvertretung erfordert. Jedenfalls muss mit ca. 12 bis 18 Monaten Verfahrensdauer gerechnet werden; es sei denn, es kann eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

  • Der wichtigste Aspekt ist die Nachweisbarkeit der Verluste. Bei einigen Online-Casinos ergibt sich aus dem Spieleraccount eine Auswertung der Verluste bzw. allfälliger Gewinne. Sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen müssen nachvollziehbar sein, da Gewinne von den Verlusten abgezogen werden müssen. Selbstverständlich kann nur der Gesamtverlust zurückgefordert werden. Wenn Sportwetten getätigt wurden, muss eine Übersicht vorliegen, welche jede einzelne Sportwetten-Transaktion zeigt, sodass man diese vom Gesamtverlust abziehen kann.

  • Wenn diese Informationen im Spieleraccount nicht ersichtlich sind bzw. runtergeladen werden können, kann man vom Online-Casino Betreiber z.B. über den Kundensupport Auskunft verlangen. Dieser ist gem. § 12 Abs 3. DSGVO dazu verpflichtet, die angeforderten Daten unverzüglich, spätestens jedoch nach 30 Tagen zu übermitteln.

Autorin: Rechtsanwältin Mag. Petra Laback

Interview: Geschäftsführer Julius Richter und Rechtsanwältin Julia Andras

Padronus leistet keine Rechtsauskunft, Rechtsberatung oder sonstige rechtliche Dienstleistungen, sondern finanziert Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren zur Rückforderung von Spielverlusten.  Dabei werden sämtliche anfallende Kosten für den Kunden übernommen und ausschließlich im Erfolgsfall  eine Provision auf die Rückerstattung der Spielverluste fällig. Der Kunde trägt somit kein Kostenrisiko. Die dargestellten Inhalte und angebotenen Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar und sind eine reine unverbindliche Informationsleistung. Insbesondere stellen sämtliche Informationen und Inhalte kein Angebot für eine beratende oder treuhänderische Leistung dar. Padronus weist ausdrücklich darauf hin, dass für rechtliche Auskünfte stets ein Rechtsanwalt aufzusuchen ist.
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