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Entschädigung für den Dieselskandal erhalten

Fahren Sie einen Audi, Mercedes, Opel, Porsche, VW, Fiat, Seat, Skoda oder BMW? Dann wurde ihr Auto vermutlich mittels illegaler Abschalteinrichtungen manipuliert und Ihnen stehen durchschnittlich € 8.000,00 bis €14.000,00 Schadenersatz zu.

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Sammelverfahren 
ohne Kostenrisko

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SAMMELVERFAHREN BEENDET
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BETROFFENE AUTOS

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BEKANNT AUS

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So funktoniert's

So funktioniert's

1 ‣ Nahezu alle Automobilhersteller haben mehrere Millionen Fahrzeuge manipuliert, sodass diese die zulässigen Umweltrichtlinien nur bei Testungen, nicht aber in der Praxis einhalten. Diese Vorgehensweise ist unzulässig und hat unter anderem zu einem starken Wertverlust der manipulierten Fahrzeuge geführt. Laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung haben Sie als betroffener PKW-Besitzer daher das Recht auf Schadensersatz.  Füllen Sie unser kostenloses Online-Formular aus und wir überprüfen, ob wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche finanzieren können. 

2 ‣ Nach positiver Prüfung und Übermittlung aller Unterlagen (Fahrzeugschein sowie Kaufvertrag/Rechnung) finanzieren wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, welche Ihre Schadenersatzrechte durchsetzt.  

 

3‣ Nach erfolgreicher Beendigung des Verfahrens erhalten Sie Ihre Entschädigung abzüglich unserer Erfolgsprovision zurück. Im Falle einer Niederlage übernehmen wir sämtliche Verfahrenskosten (z.B. Rechtsvertretungs- und Gerichtskosten) und Sie zahlen nichts.

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"Urteil im Diesel-Skandal gefallen: Kläger haben Anspruch auf Schadensersatz

vom 03.09.2021

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"Europäischer Gerichtshof: Abgas-Software in Dieselautos illegal" vom 17.12.2020
 

Vorteile
Kein_Kostenrisiko

Ihre Vorteile mit uns

✔ kein Kostenrisiko, weil wir nur im Erfolgsfall eine risikoabhängige Erfolgsprovision des erstrittenen Betrages erhalten und im Falle einer Niederlage sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltskosten übernehmen.  

✔ spezialisierte Rechtsanwälte, die sich aufgrund der Vielzahl an Abgasskandal-Verfahren im Rahmen der Prozessfinanzierung bestens mit der Rechtslage und der Praxis auskennen.  

✔ geringer Aufwand, weil Du Teil eines Sammelverfahrens wirst und wir als langjähriger Prozessfinanzierer zeiteffiziente Automatisierungslösungen entwickelt haben.

Erfolgreiche Urteile

  • OLG Wien (28.02.2020, 2 R 3/20f):

"Der Schaden tritt bereits durch den Erwerb des in Wahrheit nicht gewollten PKW ein. Eine mögliche nachträgliche Schadensbeseitigung durch das Software Update ist für den Schadenersatzanspruch irrelevant. "

  • Deutscher BGH (22.05.2020, Ob 44/19x)

"Deutschlands oberstes Gericht urteilte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und somit millionenfachen Betrug. Geschädigte haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Rückenwind für Österreicher."

  • Österreichischer OGH (17.03.2020, Ob 44/19x)

"Erfolg vor dem OGH. Der oberste Gerichtshof erklärt das Thermofenster für rechtswidrig. Jetzt entscheidet der EuGH."

  • EuGH (17.12.2020, C-693/18)

"Die EuGH-Richter haben geurteilt. Abschalteinrichtungen bei Diesel-Motoren sind illegal. Ein Autohersteller dürfe in ein Fahrzeug keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen."

Hintergrund

Fragen & Antworten

Fragen
  • Was kostet die Dienstleistung?
    6% des erzielten Entschädigungsbetrages, wenn die Entschädigung unmittelbar nach Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. nach erstem Deckungsantrag durch eine etwaige Betriebsunterbrechungsversicherung gezahlt wird. 25% des erreichten Entschädigungsbetrages, wenn zur Durchsetzung der Ansprüche weitere rechtliche Schritte ergriffen werden müssen. Sollte das Verfahren nicht erfolgreich beendert werden, übernehmen wir sämtliche Verfahrenskosten und berechnen Ihnen keine Provision.
  • Welche Rolle spielt die Padronus Prozessfinanzierung?
    Padronus ist eine Marke des Prozessfinanzierers Mietheld GmbH, welche Rechtsanwaltskanzleien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche finanziert.
  • Ist eine Prüfung meiner möglichen Ansprüche kostenlos möglich?
    Ja. Füllen Sie unsere unverbindliches Formular aus, anschließend überprüfen wir Ihren Anspruch kostenlos und erklären Ihnen die möglichen nächsten Schritte.
  • Wer ist anspruchsberechtigt?
    Mögliche Teilnehmer sind Beherbergungs- und Seilbahnunternehmen, die ihren Betrieb einstellen mussten und ihren Standort im Zuständigskeitsbereich einer der folgenden Bezirkshauptmannschaften haben: TIROL: BH Kitzbühel, BH Landeck, BH Reutte, BH Imst, BH Schwaz, BH Lienz, BH Kufstein, BH Innsbruck. SALZBURG: BH Zell am See, BH St. Johann im Pongau, BH Tamsweg, BH Hallein, BH Salzburg Stadt. KÄRNTEN: BH Feldkirchen, BH Villach-Land, BH Hermagor, BH Spittal an der Drau, BH St. Veit an der Glan, BH Völkermarkt, BH Wolfsberg, BH Klagenfurt Land, BH Klagenfurt Stadt. VORARLBERG: BH Bludenz, BH Bregenz , BH Dornbirn, BH Feldkirch.
  • Auf welcher Grundlage bestehen Entschädigungsansprüche?
    Auf § 32 des Epidemiegesetzes, das wie folgt lautet: (1) Natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes ist wegen der durch die Behinderung ihres Erwerbes entstandenen Vermögensnachteile dann eine Vergütung zu leisten, wenn und soweit 1. sie gemäß §§ 7 oder 17 abgesondert worden sind, oder 2. ihnen die Abgabe von Lebensmitteln gemäß § 11 untersagt worden ist, oder 3. ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit gemäß § 17 untersagt worden ist, oder 4. sie in einem gemäß § 20 im Betrieb beschränkten oder geschlossenen Unternehmen beschäftigt sind, oder 5. sie ein Unternehmen betreiben, das gemäß § 20 in seinem Betrieb beschränkt oder gesperrt worden ist, oder 6. sie in Wohnungen oder Gebäuden wohnen, deren Räumung gemäß § 22 angeordnet worden ist, oder 7. sie in einer Ortschaft wohnen oder berufstätig sind, über welche Verkehrsbeschränkungen gemäß § 24 verhängt worden sind, und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist. (2) Die Vergütung ist für jeden Tag zu leisten, der von der in Abs. 1 genannten behördlichen Verfügung umfaßt ist. (3) Die Vergütung für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ist nach dem regelmäßigen Entgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes, BGBl. Nr. 399/1974, zu bemessen. Die Arbeitgeber haben ihnen den gebührenden Vergütungsbetrag an den für die Zahlung des Entgelts im Betrieb üblichen Terminen auszuzahlen. Der Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund geht mit dem Zeitpunkt der Auszahlung auf den Arbeitgeber über. Der für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtende Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung und der Zuschlag gemäß § 21 des Bauarbeiterurlaubsgesetzes 1972, BGBl. Nr. 414, ist vom Bund zu ersetzen. (4) Für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen ist die Entschädigung nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen. (5) Auf den gebührenden Vergütungsbetrag sind Beträge anzurechnen, die dem Vergütungsberechtigten wegen einer solchen Erwerbsbehinderung nach sonstigen Vorschriften oder Vereinbarungen sowie aus einer anderweitigen während der Zeit der Erwerbsbehinderung aufgenommenen Erwerbstätigkeit zukommen.
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