Prüfung und optionale Korrespondenz mit Ihrem Vermieter durch einen Rechtsanwalt
Preis Leistungspaket: €180,00
Prüfung und optionale Korrespondenz mit Ihrem Vermieter durch einen Rechtsanwalt
Preis Leistungspaket: €180,00
Prüfung und optionale Korrespondenz mit Ihrem Vermieter durch einen Rechtsanwalt
Preis Leistungspaket: €180,00
Miete im Altbau senken
Miete im Altbau senken
Miete im Altbau senken
Wurden Sie um den gesetzlichen Pflichtanteil Ihres Erbes gebracht? Wir überprüfen Ihre Ansprüche und finanzieren Ihr Gerichtsverfahren für eine Erfolgsprovision.
Holen wir,
was Ihnen zusteht.
Wir helfen hauptsächlich Söhnen, Töchtern und Ehegatten, die nach dem Tod eines Elternteils oder Ehepartners weniger als den ihnen zustehenden Pflichtteilsanspruch des Erbes bekommen. Wir finanzieren sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten und erhalten nur im Erfolgsfall 35% des erstrittenen Betrages.
Im Falle einer Niederlage müssen unsere Kunden nichts zahlen, da wir alle Kosten übernehmen.
Gemäß der gesetzlichen Erbfolge erbt der Ehegatte ein Drittel des Vermögens, während die restlichen zwei Drittel auf die Kinder aufgeteilt werden. Die Hälfte davon entspricht dem gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs kann zu Streitigkeiten führen, insbesondere bei der Bewertung des Vermögens. Auch haben uneheliche und eheliche Kinder seit langem die gleichen Erbansprüche, was jedoch oft zu Versuchen führt, den Pflichtteilsanspruch zu umgehen.
Ein häufiger Anwendungsfall sind Schenkungen, die den Pflichtteilsanspruch beeinflussen. Wenn beispielsweise ein Kind oder Ehegatte bereits zu Lebzeiten Vermögen (insbesondere Immobilien oder Unternehmensanteile) erhält und dadurch der Pflichtteil beim Tod eines Elternteils stark reduziert wird, kann das betroffene Kind das Recht haben, die Schenkung anzufechten. In diesem Fall wird der Pflichtteil so berechnet, als ob die Schenkung nicht stattgefunden hätte. Auch Vermögensübertragungen auf Privatstiftungen können angefochten werden, um den Pflichtteilsanspruch zu erhöhen. Schließlich werden Erben häufig auch um ihre rechtmäßigen Pflichtteilansprüche gebracht, wenn es um die Vererbung von landwirtschaftlichen Betrieben/Grundstücken geht.